Im Privatrecht bezeichnet Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses.

Die Satzung einer privatrechtlichen Vereinigung ist Ausdruck der Privatautonomie.

Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB.

Die Vereinssatzung kann, muss aber nicht schriftlich gefasst sein.

Für eingetragene Vereine ist die Schriftform geeigneter für die Vorlage im Vereinsregister.

Der Inhalt der Satzung unterscheidet sich im Detail naturgemäß nach der Art des Vereins.





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